Betreuungsvertrag

Der Betreuungsvertrag wird mit dem Kita-Verbund Kleinmachnow geschlossen.

Ebenso ist die Aufnahme von Kindern aus Gemeinden wie zum Beispiel Potsdam, Teltow, Stahnsdorf oder auch aus Berlin möglich. Für das Schließen eines geförderten Betreuungsvertrages wenden Sie sich bitte an die Kita-Verwaltung Ihrer für Sie zuständigen Gemeinde/Amt/Stadt. Für Berlin nehmen Sie bitte Kontakt zum jeweiligen Bezirksamt auf.

Eltern, für die ein geförderter Platz nicht in Frage kommt, haben die Möglichkeit einer privaten Regelung.

Kosten:

Als Eltern zahlen Sie nach dem KitaG (Kindertagesstättengesetz) Land Brandenburg einen Zuschuss, den sogenannten Elternbeitrag. Die Höhe des Beitrages wird durch die jeweilige Satzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Einen Unterschied zur Betreuung eines Kindes in einer Kita besteht nicht.

Des Weiteren zahlen Sie einen Beitrag für das Mittagessen Ihres Kindes.Die Höhe entspricht der sogenannten häuslichen Ersparnis. Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, der nicht leistungsfähig genug ist, so haben Sie die Möglichkeit der teilweisen Kostenübernahme durch den zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe (Übernahme Elternbeiträge nach § 90 SGB VIII) bzw. Sozialhilfe (Zuschüsse für das Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket, BUT).

Anfragen und Anträge dazu richten Sie bitte an:

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Fachdienst Finanzhilfen für Familien

Niemöllerstr. 1

14806 Bad Belzig

Tel.: 03327 – 739119

Fax: 03327 – 739335

Mail: finanzhilfen@potsdam-mittelmark.de

 

oder für Kinder aus Berlin kontaktieren Sie das jeweilige Bezirksamt.